IGES Gutachten und die Zukunft der varizenchirurgischen Versorgung in Deutschland – Teil2

Zum Thema Ausgangssituation sowie Maßnahmen und Pläne der Politik – Ausgangssituation Varizenchirurgie und wo ist das Dilemma? haben wir Sie in der vergangenen Woche informiert.
Heute beschäftigen wir uns mit der Frage, der Umsetzung der Vorgaben der Politik im Bereich der Selbstverwaltung:
Begriffserklärung:
(DKG – Deutsche Krankenhausgesellschaft / AOP – Katalog für ambulantes Operieren nach § 115b SGB V / IGES – Das IGES Institut ist ein unabhängiges, privatwirtschaftliches Forschungs- und Beratungsinstitut für Infrastruktur- und Gesundheitsfragen, welches 1980 von Wissenschaftlern der Technischen Universität Berlin (TU Berlin) gegründet wurde

Umsetzung der Vorgaben der Politik durch die Selbstverwaltung

  • Erweiterung AOP-Katalog in Verbindung mit Anpassungen des EBM mit Ausnahme von AOP-Leistungen mit komplexerem Regelungserfordernis
  • Vereinbarung einer angepassten einheitlichen Vergütungsregelung für Krankenhäuser und Vertragsärzte
  • Festlegung von Kontextfaktoren zur stationären Leistungserbringung
  • Leistungen, die in den bisherigen Strukturen kurzfristig implementiert werden können
  • Geeignete Leistungen des EBM Anhang 2, Prüfung weiterer Leistungen außerhalb EBM Anhang 2
  • Kontextfaktoren sollen einem übergreifenden, patientenbezogenen und leistungsabhängigen Modell folgen, G-AEP-Kriterien ablösen und für aktuellen und zukünftigen AOP-Katalog gelten

Einführung von neuen AOP-Regelungen i.V.m.:

  • Anpassungen des EBM und des DRG-Systems
  • Inklusive von AOP-Leistungen mit komplexeren Regelungserfordernis (z. B. Schweregrad)
  • Möglichst manipulationsresistente, objektivier- und reproduzierbare Schweregradsystematik entwickeln
  • Ziel: aufwandsrelevante Unterschiede abbilden (z. B. Betreuungsaufwand, Nachbeobachtung)

POSITION UND EMPFEHLUNG DER DKG ZUR AMBULANTISIERUNG

Varizenchirurgie – Fazit zur aktuellen Entwicklung

Wichtig:

Aktive gemeinsame Beteiligung DGP und Berufsverband im weiteren Verhandlungsprozess mit den Selbstverwaltungspartnern mit Ziel der nachhaltig kostendeckend möglichen Erbringung varizenchirurgischer Leistungen unabhängig vom Standort.
Forderung des Berufsverbandes:

Aber:

Keine Verteilungskämpfe zwischen den Sektoren!! Gleiche Leistung – gleiche Erlöse!!

Der BVB hat bereits gemeinsam mit weiteren Berufsverbänden aktiv Stellung bei der KBV zum Thema bezogen, indem er sich für eine zukünftig einheitliche kostendeckende Erlössituation im Rahmen der Erbringung varizenchirurgischer Leistungen unabhängig vom Standort ausgesprochen hat.

Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen den Selbstverwaltungs­partnern?

Am 8.11.2022 wurde eine erste geeinte Liste an ambulant möglichen stationsersetzenden Leistungen mit Aufnahme in den AOP-Katalog sowie wichtige Regelungen zum Umgang mit den Kontextfaktoren und der Schweregradeinteilung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der KBV beschlossen.
Diese Liste wird dann voraussichtlich in Kürze veröffentlicht und mit dem neuen AOP Katalog zum 01.01.2023 in Kraft treten. Nach aktuellem Stand sind dabei die modernen varizenchirurgischen Leistungen noch nicht berücksichtigt. Hier gilt es, sich aktiv bei der Arbeit der Berufsverbände und den jeweiligen Gesellschaften zu beteiligen. Bei neuen Entwicklungen werden wir erneut berichten.
Bei weiteren Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Dr. Martin Krajci (für den Vorstand des BVP)
Vorstand des Berufsverbandes der Phlebologen: