Venen Kompetenz-Zentrum plus
Venen Kompetenz-Zentrum plus ist ein Qualitätszertifikat, das vom Berufsverband der Phlebologen e. V. (BVP) an besonders erfahrene Spezialisten bei speziellen Behandlungen verliehen wird.
Der Berufsverband verleiht das Zertifikat an Venenspezialisten in folgenden Bereichen:
Endovenöse Venenbehandlung (z. B. Laser und/ oder Radiowelle, Venenkleber und MOCA)
Operative Venenoperation (z. B. Stripping)
Sklerotherapiebehandlung
Es wurde vom Berufsverband der Phlebologen e. V. zur Anhebung des fachlichen Standards der venösen Therapiemethoden initiiert und 2020 bundesweit eingeführt. Das geschützte Zertifikat kann nur nach Vorlage der erforderlichen Qualifikationen und bei Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen beantragt werden.
VKZ PLUS
VKZ plus in Kürze

- Regelmäßige Qualitätskontrolle durch eine auditierte Prüfungskomission mit stichprobenartigen Kontrollen
- Individuelle Verleihung des Zertifikats
- Auszeichnung des Inhabers über eine besondere Erfahrung in der Anwendung der jeweiligen Behandlungsmethode
- Arbeit des Inhabers nach dem neuesten Stand der Forschung
- Verpflichtung zur Umsetzung hoher Hygienestandards und moderner technischer Ausrüstung inkl. Ultraschalltechnik
- Einverständnis zur stichprobenartigen Überprüfung der Indikationen und Dokumentation der Behandlungen
Was beinhaltet das Zertifikat VKZ plus?
Die Inhaber des Zertifikats verpflichten sich zur Umsetzung hoher Hygienestandards, moderner technischer Ausstattung inkl. Ultraschalltechnik und erklären sich für eine stichprobenartige Überprüfung der Indikationen, Durchführung und Dokumentation der Behandlungen bereit.
Voraussetzungen zum Erwerb des Zertifikats VKZ plus
Die Verleihung der Auszeichnung Venen Kompetenz-Zentrum plus ist verbunden mit der Bereitschaft zur Überprüfung der durchgeführten Eingriffe.
Die Voraussetzungen zum Erwerb des Zertifikats im Einzelnen:
- Nachweis einer regelmäßigen Fortbildungstätigkeit im Bereich der Phlebologie (Fortbildungszertifikat Phlebologie der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie)
- Nachweis qualifiziert durchgeführter endovenöser Eingriffe (mind. 50 Eingriffe)
- Mitgliedschaft im Berufsverband der Phlebologen e. V.
- Fortlaufender Eintrag aller Eingriffe in ein Register.
- Die Eingriffe müssen den Indikationsstandards der Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie entsprechen.