BVP Newsletter 04-2018

 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

kurz vor dem Deutschen Ärztetag (DÄT) muss ich Sie leider mit einer beängstigenden Nachricht konfrontieren:

Der Vorstand der BÄK hat am 20.4.18 in seiner Sitzung eine Vorlage für den DÄT die Abschaffung der Zusatzweiterbildung Phlebologie beschlossen.

Zunächst ist es einmal so, dass die Delegierten der LÄK a) nicht diesen Antrag gestellt haben, b) nicht vorinformiert waren und c) der Vorstand der BÄK sie damit überrumpelt hat.

Auch wir, die Phlebologen, wussten nichts davon und wurden dazu nicht gehört. In der letzten Sitzung zur Besprechung einer Weiterentwicklung der WBO im Juni 2017 war davon in keiner Weise die Rede

Seitdem wir davon wissen (wenige Stunden nach der Entscheidung), arbeiten die  Vorstände von DGP und BVP unter Hochdruck an einer Verhinderung dieses Beschlusses. Neben einem Mailing mit Fakten an alle Delegierten des DÄT haben wir eine Agentur eingeschaltet, die gute Kontakte in den DÄT hat, außerdem wurden alle Vorsitzenden der LÄK telefonisch kontaktiert und informiert, in weiteren Aktionen wurden und werden noch die einzelnen Delegierten persönlich angesprochen. Wir hoffen, dass wir das Unglück verhindern können.

Die WBO ist zwar vorrangig Angelegenheit der wissenschaftlichen Gesellschaft, aber auch die Berufspolitik ist unmittelbar betroffen. Wenn die ZWB Phlebologie abgeschafft würde, dann könnten Sie keine neuen phlebologischen Weiterbildungsassistenten einstellen. Außerdem würden wir bezüglich der Abgabe unserer phlebologischen Praxen „kalt enteignet“, da es ja keinen phlebologischen Nachwuchs mehr gäbe.

Ich möchte aber klarstellen, dass keinem von uns der Titel „Phlebologe“ aberkannt werden könnte, wir dürften auch den Titel weiterhin aktiv führen und bezüglich des EBM gäbe es ebenfalls keine Änderung.

Prof. Rabe hat für unsere Aktionen einmal die Fakten zusammengestellt, mit denen ich Sie für ihre eventuellen Gespräche vertraut machen möchte. Dies als Antwort auf die Meinung der BÄK, dass die Kernfächer der Phlebologie wie Dermatologie, Angiologie und Gefäßchirurgie die Betreuung abdecken könnten:

Die Versorgungszahlen zeigen, dass die genannten Facharztdisziplinen

alleine zahlenmäßig nicht in der Lage sind die betroffenen 30% der

Bevölkerung zu versorgen.

 

2017 gab es in Deutschland   

-  5944 berufstätige Dermatologen 

-  Weniger als 500 mit phlebologischem Schwerpunkt

 

2017 gab es in Deutschland

-  693 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Gefäßchirurgen

-  663 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Angiologen - 

 

Aber 2348 berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Phlebologie

-  Die Phlebologen verteilen sich nicht nur auf Gefäßchirurgen, Angiologen und Dermatologen sondern auf viele andere Fachgebiete wie Chirurgen, Internisten, Allgemeinmediziner in deren Weiterbildungsordnungen die Phlebologie keinen Schwerpunkt bildet.

-  Nach Abschaffung der Phlebologie wäre eine Nachfolgeregelung in phlebologischen Praxen, die nicht zu den genannten Fachgruppen gehören, nahezu unmöglich.

 

Konsequenz:

Der Entwurf der BÄK zur Abschaffung der Phlebologie wurde ohne Anhörung der Fachgesellschaften und Berufsverbände vorgelegt.

Die BÄK stellt sich gegen die europäischen Entscheidungen für eine interdisziplinäre phlebologische Qualifizierung.

Ohne die Beteiligung der interdisziplinär ausgerichteten zusatzbezeichneten Phlebologen würde die phlebologische Versorgung der betroffenen 30% der Bevölkerung zusammenbrechen.

Auch heute gibt es schon eine drastische Unterversorgung. Dies würde sich mit Abschaffung der Phlebologie noch deutlich verschlimmern.

 

Nun zu anderen berufspolitischen Nachrichten:

Vom neuen Gesundheitsminister Spahn gibt es ein klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung der niedergelassenen Ärzte. Sie seien das Rückgrat der guten medizinischen Versorgung in Deutschland. Auch die KBV empfindet die Haltung des neuen Ministers nicht mehr so feindlich wie unter Gröhe. Die Regierung wünscht eine weitere Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung, aber die Vergütungsfrage dazu ist bisher ungeklärt. Umgekehrt stellt dem die KBV den Wunsch nach einer verbesserten und vergüteten Qualifizierung der niedergelassenen Ärzte entgegen.

Weiterer Arbeitsauftrag seitens des Ministers ist eine Klärung der Bedarfsplanung. Erstmals hat aber dabei das BGM zugegeben und akzeptiert, dass es dazu bisher ein sinnvolles Kriterium gibt. Dies müsse erst politisch definiert werden.

Bezüglich des dualen Versicherungssystems in der BRD wurde eine Kommission zur Erarbeitung einer gerechten Vergütung eingerichtet. Man sei sich aber politisch klar darüber, dass dies in den geplanten 2 Jahren nicht zu erarbeiten sei. Wahrscheinlich werde dazu sogar ein neues wissenschaftliches Institut eingerichtet.

Die EU zeigt Einwirkungstendenzen auf das deutsche Gesundheitssystem:

-        Die Nutzenbewertung von Medikamenten und Behandlungsmethoden soll europäisch  gleichgeschaltet werden. Dadurch befürchtet die KBV eine Abflachung des Standards.

-        Die Bewertung des deutschen Gesundheitssystem laut EU: gut, aber teuer und ineffektiv!

 

Stand der EBM Entwicklung

Die mit den Berufsverbänden besprochenen Strukturveränderungen des EBM werden derzeit mit der GKV besprochen. Leider gibt es in der überwiegenden Mehrzahl der Punkte keine Einigung, so dass es zu einer weiteren zeitlichen Verzögerung kommt. Ein Abschluss zum 01.01.2019 erscheint nur möglich, wenn etwa 2/3 der strittigen Punkte bezüglich der Weiterentwicklung betriebswirtschaftlicher Berechnungsmethoden und das Vorhaben der Erhöhung einer Honorargerechtigkeit ausgeklammert werden. Aktuell käme es erneut zu einer Umverteilung in den Fachgebieten.

Dies veranlasst den Spitzenverband der Fachärzte zu fordern, dass eine Neufassung des EBM ausgesetzt werden soll. Ich kann mich dem nur anschließen. Dies betrifft vor allem auch die geplante Neuordnung des ambulanten Operierens und der OP-Zeiten. Ohne rechtzeitige Vorlage und Diskussion der Daten kann es dazu keine Zustimmung geben.

EU Datenschutzverordnung zum 25.05.2018

Zu diesem Thema bestehen für Praxen leider viele Unklarheiten und KBV wie BÄK haben erst Anfang 2018 angefangen, darüber nachzudenken. Die BÄK hat dazu am 09.03.2018 eine Zusammenfassung veröffentlicht: Deutsches Ärzteblatt | Jg. 115 | Heft 10 | 9. März 2018. Hier die Links zu den Texten:

</www.aerzteblatt.de/archiv/196629/Datenschutz-Check-2018-Was-muessen-Arztpraxen-angesichts-der-neuen-Vorschriften-zum-Datenschutz-tun>

<Dtsch Arztebl 2018; 115(10): A-453 / B-395 / C-395>,<http://daebl.de/YC26>,                      DOI: 10.3238/arztebl.2018.ds01

 

Unser QM-Partner Alchimedus listet Ihnen nachfolgend einmal die wichtigsten Punkte auf:

Die neue Datenschutzgrundverordnung hat u.a. Auswirkungen zu folgenden Themen:

    Hosting – wo und wie hosten Sie? 

    Welche Daten werden über die Webseite ermittelt?

    Wie werden die Daten weitergegeben?

    Welche Webseitenüberwachungstools nutzen Sie (Stichwort: Google Analytics)?

    Welche Links und Services sind auf der Webseite gesetzt?

    Sind die notwendigen Disclaimer gesetzt?

    Ist Ihre Datenschutzerklärung rechtsverbindlich angepasst?

    Ist die Webseite sicher und immer upgedatet?

Wichtig ist, dass der große Aufwand eines externen Datenschutzbeauftragten erst für Praxen ab 10 Mitarbeiter gilt. Aber auch solche Praxen können sich erst einmal auf die sichere Seite stellen, in dem sie selbst einen Datenschutzbeauftragten benennen , der laut Gesetz nur Erfahrung und Sachkenntnis dazu haben muß. Die KV’en bieten dazu Kurse für Helferinnen an.

Weiter ist es wohl so, dass für die Datenverarbeitung im Rahmen des SGB V die Datenschutzregeln nur bedingt gelten – es sich eigentlich nichts ändert. Abgrenzen müssen sie davon die ausgelagerte Datenverarbeitung, z.B. Abrechnung über eine externe PVS.

Für Mitglieder unseres Phlebo-QM bzw. VKZ habe ich die gute Nachricht, dass in unserem Qualitätssicherungssystem die notwendigen Dokumente eingearbeitet sind.

Um möglichst wenig angreifbar zu sein, sollten Sie außerdem darauf achten, dass zumindest ihre Homepage zum 25.5.2018 geupdatet und sicher ist.

 

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Dr.med. Horst Gerlach