BVP Newsletter 03-2018

 

Sehr geehrte Frau Kollegin, Sehr geehrter Herr Kollege,

mit diesem Newsletter übermittle ich Ihnen das Protokoll der Mitgliederversammlung 2018 in Bonn.

Protokoll der Mitgliederversammlung Berufsverband der Phlebologen e.V. Freitag 23.02.2018 - 17.30 bis 19.00 im Rahmen der Bonner Venentage, Maritim Hotel, Godesberger Allee Bonn

Tagesordnung:

Top   1   a) Feststellung der Form- und Fristeinhaltung der Einladung zur MGV
               b) Genehmigung der Tagesordnung
einstimmig genehmigt.

Top    2  Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung 11.02.2017 Bonn
Keine Korrekturwünsche.
               
Top    3  Bericht aus dem Vorstand
Dr. Gerlach berichtet über die wichtigsten Aktivitäten, die nachfolgend aufgelistet sind:

•   9 Newsletter

•   EBM Weiterentwicklung, Beratungen durch BV im Dezember abgeschlossen

•   GOÄ Weiterentwicklung, EVTA Ziffer durchgesetzt, Legendierungen abgeschlossen

•   Eingabe an BGM zum Heilpraktikergesetz

•   Im Rahmen des VKZ Einführung „Arztbegleitetes Venen-Portal für Patienten“

•   Abrechnungsfragen: Beratung der Mitglieder

•  Qualitätsmanagement erweitert, aktualisiert(VKZ / FBZ)

•   Planung besonderer VKZ Qualität für operativ oder endovasal Tätigeunter besonderer Einbindung der Endo AG

•   Mitglied im SPIFA (Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. ) alsPlattform für Mitarbeit an europäischen WBOs und Leitlinien

•  IV-Vertragsgestaltungen: Unterstützung, Beratung

• Zur Verfügungsstellung von rechtlich abgesicherten Aufklärungsformularen zur Sklerotherapie sowie IGeL-Abdingungen

•  Gespräche mit der ARGE SSB wegen Zulassungsstatus Aethoxysklerol 0,5 %

Top    4  Einführung Qualitätssicherungskonzept endothermale Ablation und
              Varizenchirurgie im Rahmen des VKZ als Zusatzzertifikat für IV Verträge       
             (Beschluss)


Inhalt des VKZplus Zertifikates soll sein:


•   Erwerb nur möglich mit ständigem Nachweis einer fortlaufenden Weiterbildung, also immer aktuellem FBZ
•    Sicherstellung eines ausreichenden Ausbildungsnachweises für die spezialisierte integrierte Arbeitsmethode, also zunächst für die endothermalen Ablationsverfahren. Übergangsregelung für diejenigen, die diese  Eingriffe bisher durchführen durch Nachweis von 50 bisher durchgeführten Eingriffen. Anfänger müssen entsprechende Schulung nachweisen und 10 supervisierte Eingriffe.
Zur Diskussion steht: Außerdem denkbar, dass eventuell die Durchführung von 50 Eingriffen mit der neuen Methode noch ohne die Ausstellung der Prüfzertifikate nachgewiesen werden müssen. Eventuell ist dann auch ein Eingangs-Audit sinnvoll.
•    Besondere Qualitätssituation wird dadurch gewährleistet, dass die Teilnehmer jährlich zu 10% einem persönlichen vor Ort Audit ausgesetzt sind, bei dem neben der Qualität der Einrichtung auch die Qualität der Indikationsstellung, der Sonographie als auch die Qualität der Eingriffe für die letzten 5 oder 10 Eingriffe (Diskussion) nachgewiesen werden muss. Dies betrifft die entsprechende Anzahl der letzten Eingriffe vor Anmeldung des Audits. (Anmerkung: die Überprüfung der Ultraschallqualität, allerdings ohne Beachtung von Indikationskriterien, ist bisher auch schon Inhalt der Audits für das normale VKZ!)
•    Die Indikationskriterien sollen später und eventuell auch nur bei Bedarf in das VKZ plus Zertifikat integriert werden und sollen insgesamt auch erst weiter ausdiskutiert werden.

Dr. Gerlach erläutert den Mitgliedern die Notwendigkeit des VKZ plus Zertifikates, das auf Wunsch der Endo AG für eine verstärkte Zusammenarbeit und klare Trennung zwischen wissenschaftlicher und berufspolitischer Arbeit in Zukunft in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband erfolgen soll. Er erläutert die einzelnen Schritte, die dazu anstehen. Der Inhalt des Abschnitts Diskussion mit der Frage der Durchführung nach 50 Eingriffen vor Erteilung des Zertifikates wird ausdiskutiert und so entschieden, dass auf diese Position verzichtet werden soll. Auch ein Eingangsaudit ist nicht vorgesehen, sondern es soll dann ein kurzfristiges Audit nach Erteilung des Zertifikats erfolgen. Für die Bestandssicherung ist die Regelung mit Nachweis von bisher 50 durchgeführten Eingriffen nicht strittig. Auch über die Durchführung der Audits wird diskutiert und es wird vor allem die Frage diskutiert, ob dies finanziell durchführbar sei. Dr. Gerlach rechnet vor, dass dies auch ohne sehr hohen Beitrag durchhaltbar sein wird. Vorgesehen ist eine zusätzlicher Beitrag für das VKZ plus von 150,00 bis 200,00 € pro Teilnehmer und Jahr. Über die Indikationskriterien wird im Rahmen der Mitgliederversammlung nicht gesprochen.  


Die Mitgliederversammlung stimmt der Einführung es VKZ plus bei 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen zu.  


Top    5  Kassenbericht durch den Vorsitzenden

Dr. Gerlach berichtet, dass die Finanzlage ausgeglichen ist. Die Kosten für Personal, Büro, Aufwandsentschädigungen und Vorstandssitzungen haben sich nicht wesentlich verändert. Die Kosten für juristische Beratungen sind mit 7.500,00 € in 2017 allerdings deutlich geringer ausgefallen als in 2016 mit 14.700,00 €. Vor allem auf dieser Basis schließt das Jahr mit einem Überschuss von 9.051,89 €.


Top    6  Bericht der Kassenprüfer

Dr. Renate Murena und Dr. Kerstin Augustin sind anwesend und berichten einstimmig, dass sie keine Unregelmäßigkeiten bemerkt haben, alle Gelder satzungsgemäß verwendet wurden, und dass sie die Entlastung des Vorstandes empfehlen.  


Top    7  Entlastung des Vorstandes

Dr. Holger Kluess stellt den Antrag auf Entlastung des Vorstandes. Dieser wird von der Mitgliederversammlung einstimmig bei Enthaltung des alten Vorstandes genehmigt.

Top    8 Satzungsänderung – die Satzungsänderungen werden notwendig, um

a)    Die Vorstandsstruktur effizienter zu gestalten und eine Aufgaben abhängige Anzahl von Beiräten wählen zu können
b)    Den Gegebenheiten der Weiterbildungsordnung Rechnung zu tragen
c)    Der Bedeutung des Fortbildungszertifikates der DGP die gebührende Bedeutung zu geben

 Vorlage Satzungsänderung MGV 23.02.2018  
(die geänderten Abschnitte sind in rot gehalten)

Paragraph 5. Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft:

5.1: Ordentliche Mitgliedschaft:
a) Besitz der Bereichsbezeichnung „Phlebologie“ oder „Angiologie“ oder Gefäßchirurgie alternativ.

Neu: Besitz der Bereichsbezeichnung „Phlebologie“ oder Facharztbezeichnung Dermatologie oder „Angiologie“ oder Gefäßchirurgie, alternativ
 
b) Mitglied im Kollegium für Qualitätssicherung der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie.

Neu: Anerkanntes Mitglied der Fortbildungsakademie (FBA) der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie (DGP) mit gültigem Fortbildungszertifikat

c) Ärzte, die nachweislich schwerpunktmäßig in der Phlebologie/Gefäßmedizin arbeiten.

Neu: b) Ärzte, die nachweislich schwerpunktmäßig in der Phlebologie/Gefäßmedizin arbeiten ohne die Anforderungen nach 5.1a oder 5.1b zu erfüllen.

Paragraph 6: Organe des Vereins

Organe des Vereines sind:

Neu: Organe des Vereines sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

1.    der Vorstand, bestehend aus einem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter, dem Generalsekretär, dem Schatzmeister und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Vorstand im Sinne des Paragraph 26 BGB sind der Vorsitzende, dessen Stellvertreter, der Generalsekretär und der Schatzmeister. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind nur zusammen zur Vertretung des Vereins berechtigt. Im Verhinderungsfalle des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters wird der

Neu:
1. der Vorstand besteht aus:
a) dem Vorsitzenden
b) dessen Stellvertreter
c) dem Generalsekretär
d) dem Schatzmeister
e) den Beiräten

Der Verein wird
a) durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter, alternativ zusammen mit
b) dem Generalsekretär oder dem Schatzmeister,

also zwei Vorstandsmitgliedern vertreten.

Das Weitere regelt die Geschäftsordnung des Vorstands.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Ende des Textes zur Satzungsänderung.

Der Text der Satzungsänderung wird Abschnitt für Abschnitt von Horst Gerlach verlesen. Es gibt aus der Mitgliederversammlung keine Änderungswünsche zu dieser Satzungsänderung. Sie wird einstimmig ohne Gegenstimme oder Enthaltungen angenommen.

Top    9 Neuwahlen des Vorstandes

Dr. Horst Gerlach verabschiedet die alten Vorstandsmitglieder und bedankt sich ausdrücklich für die bisherige Mitarbeit bei Dr. Franz Breu, Dr. Hendrik Altenkämper und Dr. Dietmar Stenger, die nicht mehr für eine Neuwahl zur Verfügung stehen.

Für eine Neuwahl stellen sich zur Verfügung:
Dr. Horst Gerlach, als  Vorsitzender
Dr. Jutta Schimmelpfennig, als stellvertretende Vorsitzende
Dr. Stefan Kussman, als Generalsekretär
Dr. Karsten Hartmann, als Schatzmeister

Zum Beirat stehen zur Verfügung:
Dr. Tobias Hirsch
Dr. Holger Kluess
Dr. Frank Kahrweg
Dr. Thomas Weiler
Dr. Iris Weingard

Die neuen Kandidaten, die bisher nicht im Vorstand vertreten waren, stellen sich kurz vor.

Horst Gerlach schlägt Dr. Franz Breu als Wahlleiter vor, was per Akklamation einstimmig angenommen wird. Frau Dr. Erika Mendoza beantragt Blockwahl des gesamten Vorstandes per Akklamation, es ergibt sich keine Gegenstimme. Dr. Breu fragt daher, wer der Gesamtwahl von Vorstand und Beitrat zustimmt: Es erfolgt einstimmige Zustimmung bei Enthaltung der zu Wählenden. Die Gewählten nehmen alle die Wahl an. Daraufhin übernimmt wieder Dr. Horst Gerlach die Sitzung.

Top  10 Neuwahlen der Kassenprüfer
Dr. Gerlach schlägt Frau Dr. Renate Murena und Dr. Kerstin Augustin vor. Die Wahl erfolgt einstimmig ohne Enthaltungen oder Gegenstimmen. Beide nehmen die Wahl an.

Top  11 Verschiedenes

1.   Dr. Horst Gerlach verabschiedet die langjährige Sekretärin des Berufsverbandes, Frau Koob, die ihre Arbeit vermutlich zu Ende April niederlegen wird. Er bedankt sich für die zuverlässige und gute Arbeit, spontane Zustimmung aus der Mitgliederversammlung. Als neue Sekretärin wird Frau Anja Pielhau, die ebenfalls allen bekannt ist und bisher das Sekretariat der DG’P schon führt, vorgestellt.
2.   Es wird bekannt gegeben, dass nach Beschluss des GBA Kompressionsstrümpfe der Klasse I jetzt auch in der häuslichen Pflege als Unterstützung beim Anziehen verordnet werden können. Es ist noch nicht bekannt, ab wann dies in der GKV rechtskräftig wird.

3.   Dr. Stefan Rewerk wirft die Frage der Praxisvertretung auf. Er habe als Gefäßchirurg Schwierigkeiten sich vertreten zu lassen und wisse, dass es weiteren Kollegen ebenso geht, da das KV Recht vorsehe, dass eine Vertretung fachgleich sein müsse. Dies hieße, mindestens ein Chirurg müsse ihn vertreten. Häufig sei aber kein Kollege zu finden, der sich ausreichend mit der Spezialität der Gefäßchirurgie bei Venenerkrankungen oder endothermalen Therapien auskenne und er bittet abzuklären, ob dies nicht in irgendeiner Form bei der KV geändert werden könne. Der Vorstand sagt zu, dies juristisch abklären zu lassen.

4.   Aus der Mitgliederversammlung wird die Frage gestellt wie es mit der Zusatzbezeichnung Phlebologie weitergehe. Man habe gehört sie solle abgeschafft werden. Die Generalsekretärin der DGP,  Fr. Dr. Mendoza, als auch der Präsident, Herr Prof. Stücker, sagen, dass man alles unternommen habe auch zusammen mit den Gefäßchirurgen und den Angiologen, dass die Zusatzbezeichnung Phlebologie erhalten bleibe. Die Aktivitäten für die Streichung der Zusatzbezeichnung stammten aus den Landesärztekammern. Man könne es zwar nicht zusagen, aber die Aussichten, dass der Deutsche Ärztetag die Streichung der Zusatzbezeichnung ablehnen würde, sei gut.   




Dr.med. Horst Gerlach                      Dr.med. Jutta Schimmelpfennig
    Vorsitzender                                     stellvertretende Vorsitzende    


Für heute verbleibe ich mit herzlichen Grüßen

Ihr

Dr.med. Horst Gerlach