BVP Newsletter 09-2017

 

Liebe Mitglieder,

zum Jahresschluss möchte ich mich nochmal mit letzten Informationen an Sie wenden.

Vorab und ganz besonders wichtig ist mir die Einladung zur Mitgliederversammlung des Berufsverbandes, die wieder im Rahmen der Bonner Venentage stattfinden wird.

Entgegen den bisherigen Gepflogenheiten wird die Mitgliederversammlung diesmal aber am späten Freitagnachmittag stattfinden:

 

Freitag 23.02.2018 Maritim Hotel Bonn, Godesberger Allee

Beginn 17.30 bis 19.00

 Zuvor ist die aus meiner Sicht besonders wichtige Sitzung zu den neuen Leitlinien zur Krampfaderbehandlung mit Diskussion zur Indikationsstellung zu invasiven Therapiemaßnahmen als auch der Programmpunkt zum Personalmanagement aus Qualitätssicherungsaspekten zu erwähnen.

Nun zu den berufspolitischen Neuigkeiten.

Im Rahmen der EBM Reform steht ja auch eine Änderung der Laborvergütung an. Die Neuregelung soll zum 10.04.2018 greifen. Das Labor stellt eine besondere Problematik dar, da seit dem Jahr 2000 trotz der Versuche eine Eindämmung der Laborkosten zu erzielen, u.a. auch durch Bonusregelungen, sich eine Honorarentwicklung von plus 5% pro Jahr seit dem Jahr 2000 nicht hat aufhalten lassen. Deswegen gibt es seit dem 4. Quartal 2013 eine Trennung in 6 Honorartöpfe, davon 1 Honorartopf für das Labor mit festem Budget. Ergibt sich ein unabwendbarer Mehrbedarf, dann muss dieser Mehrbedarf bisher über die Facharzttöpfe nachfinanziert werden. Dies hat folgenden Hintergrund: laut dem 6. Senat des BSG dürfen Facharztleistungen, und dazu gehört das Labor, nur von Fachärzten aus deren Honorartopf bezahlt werden, nicht aus dem Hausarzttopf!

 

Was sind die Ursachen für diese Steigerungen:    

• Die Anzahl der Patienten mit Laborleistungen steigt jährlich um 2,6%

• Die Behandlungsfälle steigen je Patient um 3,5% pro Jahr

• Es gibt keine wesentlichen Steigerung durch Standardleistungen, die jetzigen Kostenausweitungen ergeben sich durch Anfragen für spezielle Laborleistungen

• Es konnten keine bestimmten Diagnosegruppen für die Steigerungen verantwortlich gemacht werden

• Die Dynamik=Steigerung erfolgt über alle Arztgruppen hinweg unspezifisch

 

Dies führt alternativlos dazu, dass das Laborbudget in Zukunft stärker als bisher gesteuert werden muss. Der bisherige Wirtschaftlichkeitsbonus  scheint nicht mehr zu funktionieren und es wird diskutiert, ob eventuell eine Anpassung mit stärkerer Anreizwirkung sinnvoll ist und/oder eine Umstellung der Ausnahmekennziffern notwendig wird.

Darüber hinaus wurde entschieden, dass Laborkennziffern durch KV-regionale Steuerungen ersetzt werden und es keinen bundeseinheitlichen Beschluss mehr gibt, desweiteren wurde die Gesetzeslage so geändert, dass die Unterschussfinanzierung jetzt auch die Hausärzte anteilig an ihrem Vergütungsanteil an der Bezuschussung des Labors beteiligt, da die Mitverursachung der Mehrkosten eindeutig auch hinsichtlich der Hausärzte nachgewiesen werden konnte.

Es werden arztgruppenspezifische Fallgruppenwerte errechnet werden, regional in den einzelnen KV’en. Daraus wird ein individueller Behandlungsfallwert je Patient für den einzelnen Arzt errechnet. Wird das Budget im Einzelfall überschritten erfolgt eine Abstaffelung.

Eine besondere Entscheidung wird die Phlebologie/Angiologie treffen : die mikrobiologische Diagnostik beim diabetischen Fuß wird in Zukunft nicht mehr möglich sein, weil die Ziffer dafür gestrichen wurde.

 

Praxis Check Wundinfektion-Prävention

Hierzu wurde aus dem Dezernat „sektorenübergreifende Versorgungs- und Qualitätskonzepte“ folgendes berichtet: Die Richtlinie Überwachung der sog. Indikationsqualität wird definitiv zum 01.01.2018 wirksam, es wird dazu das sQS-Verfahren angewendet. Dabei geht es vor allem um Erfassung bzw. Vermeidung nosokomialer Infektionen und postoperativer Wundinfektionen.

Dies deckt sich sehr stark mit unserer Vorstellung einer Qualitätsüberwachung im Rahmen des Venenkompetenz-Zentrums, und vor allem der Zusatzzertifizierungen endovasaler Therapien. Die KBV wird im Rahmen der Praxen quartalsmäßig, parallel dazu bei stationär ambulanten Einrichtungen jährlich die Qualitätssicherung überprüfen, um die postoperativen Infektionsraten zu erfassen. Dazu wird zum 01.01.2018 ein Webportal für einrichtungsbezogene Dokumentationen freigeschaltet. Man gelangt über die Eingangsportale der einzelnen KV’en dort hin und Sie werden es unter dem Titel „Befragung zur Praxishygiene“  finden. Alternativ kann auch die App „Mein Praxis Check-Prävention-Wundinfektion“ herunter geladen werden. Über diese App ist ein webbasierter Selbsttest möglich, der zunächst anonym und kostenlos erfolgt. Dieser Selbsttest hat Bezug zum internen Qualitätsmanagement auf QEP Basis. In diesem Zusammenhang kann man auch einen Ergebnisbericht als PDF erstellen, der nach einiger Zeit dann einen Vergleich mit anderen Praxen im Sinne eines Benchmarkings ermöglicht. Wer sich dies vorab ansehen möchte, erreicht dies unter der KBV Webseite: www.kbv.de/praxischeck

Es handelt sich dabei um einen zwingenden Auftrag des Gesetzgebers zur ambulanten Qualitätssicherung und ich denke es zeigt wieder einmal, dass wir mit unserem Konzept für das Endo Zertifikat genau in der gleichen Richtung liegen und somit auch keinen wesentlichen Mehraufwand erzeugen.

Neuigkeiten zu E-Health 2017/2018

 Hier kommt es terminlich immer wieder zu Verschiebungen, wie dies auch in früheren Newslettern schon dargestellt war. Jetzt sei endgültig ein erstes funktionierendes Exemplar für den notwendigen E-Health Konnector geschaffen worden, über den zumindest der Briefaustausch über das KV safenet problemlos funktioniere.

Telekonsile nach §291g SGB V ( z.B. Fremdbeurteilung von Bildern oder Röntgenaufnahmen) wären damit auch möglich, es gibt bisher aber keine zertifizierten Anbieter für ein solches Programm. Auch die geplante Videosprechstunde ist  ja eigentlich seit 01.07.2017 möglich, aber sicherlich vorläufig nicht wirklich funktionierend und mehr von Einschränkungen als von Erleichterungen betroffen: durchgeführt werden darf diese Videosprechstunde nur bei

• bisher schon bekannten Patienten,

• nur zur Kontrolle bekannter Diagnosen,

• ausschließlich auf Einladung des Arztes – 1 Patient kann also keine Videosprechstunde einfordern!

• Und abschließend muss der Bewertungsausschuss erst geeignete Krankheitsbilder und Fachgruppen festlegen.

Für alle E-Health Care Maßnahmen ist eine doppelte elektronische Kontrolle notwendig mit dem elektronischen Heilberufeausweis als auch mit dem elektronischen Arztausweis. Auch alle und teilweise auch von uns weitergegebenen Zahlen zur Pauschalberechnung bei frühzeitiger Installation sind vorläufig aus meiner Sicht nicht relevant, da bisher nicht ausreichend Hardware ( Konnektoren) und Software vorliegen. So ungenügend diese Situation bisher vorbereitet ist, wird die KBV nicht müde darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber diese Maßnahmen zum 01.01.2019 als verpflichtend ansieht.        

Soweit die letzten berufspolitischen Neuigkeiten. Ich denke, dass aktuell erst einmal die gesamtpolitische Entwicklung mit einer neuen Bundesregierung abgewartet werden muss. Auch das Damoklesschwert einer Bürgerversicherung ist ja noch nicht ausgestanden.

Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und besinnliche Festtage und für Sie alle ein gesundes und glückliches Neues Jahr 2018.

Ihr   

Dr. Horst Gerlach