BVP Newsletter 02-2017

Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

 

Mit diesem Newsletter möchte ich Sie über Neuigkeiten aus der KBV informieren.

Sie haben sicher mitbekommen, dass bei der Neuwahl des KBV-Vorstandes vor etwa 4 Wochen es zur Wahl eines dreiköpfigen KV-Vorstandes gekommen ist. Dies ist dem nahezu zynisch zu nennenden „Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung“ zu verdanken, das letztlich unsere Selbstverwaltung unter Aufsicht des BGM stellt.

Herr Dr. Gassen wurde als 1.Vorsitzender bestätigt, neu gewählt wurde Herr Dr. Hofmeister, ein Allgemeinmediziner aus Hamburg und erfahren als stellvertretender Vorsitzender der KV HH. Als 3.Vorstandsmitglied, das weder ein Arzt sein soll noch einer der beiden Gruppen zugehörig, sozusagen verlängerter Arm des BGM, wurde Herr Dr.Kriedel gewählt, ein Volkswirt, der seine Erfahrung in der KV Westfalen-Lippe gesammelt hat. Motto des neuen Vorstandes ist: die KBV soll eine wieder gestaltungsfähige Vereinigung werden.

Wie weit dies realisierbar sein wird, dürfen Sie den nachfolgenden Mitteilungen entnehmen:

Das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung führt nämlich zu empfindlichen Einschränkungen in der Selbstverwaltung:

 

-        Alle Entscheidungen müssen vor Veröffentlichung im BGM vorgelegt werden

-        Die Kontrolle wird wesentlich verstärkt

-        Alle Entscheidungen jedes Mitgliedes in der KBV müssen veröffentlicht werden

-        Bei Nichteinhaltung drohen Zwangsgelder für die KBV in Höhe bis zu 10 Millionen Euro.

-        Um Verstöße rechtzeitig zu erkennen, wird eine unabhängige Innenrevision in der KBV installiert, die unmittelbar an das BGM zu berichten hat.

 

An für uns wichtigen Gesetzesvorhaben ist außerdem zu erwähnen, dass das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung zum 10.3.2017 im Bundestag beschlossen wurde und dass es ohne Beratung oder Vorbereitung durch die KBV oder Ärzteschaft beschlossen wurde. Der Gesundheitsminister Gröhe kommentiert dazu:

Mit dem Gesetz unterstreichen wir die hohe Bedeutung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen für die Patientenversorgung und schaffen den gesetzlichen Rahmen für eine angemessene Vergütung ihrer Leistungen. Zudem richten wir die Hilfsmittelversorgung stärker an Qualitätszielen aus und verbessern die Rechte der Patientinnen und Patienten auf Beratung und Information. Darüber hinaus schieben wir der Einflussnahme auf Arzt-Diagnosen, mit dem Ziel mehr Mittel aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten, einen Riegel vor.

Mit diesem Gesetz lebt auch wieder die Diskussion über das Recht der Physiotherapeuten auf eine sogenannte Blankoverordnung auf. Das heißt, dass der Physiotherapeut Art und Umfang der Heilmittel selbst festlegen darf. Dennoch sollen Verantwortung und Verordnungsbudget beim Arzt bleiben, was von der KBV mit gutem Grund heftigst abgelehnt wird.

Für die weiteren Nachrichten könnte ich beginnen:

Wollen Sie zuerst die gute oder die schlechte Nachricht? Lassen Sie mich mit der guten Nachricht beginnen:  

Der neue EBM wird verschoben und kommt frühestens zum 1.1.2019!

Die schlechte Nachricht:

Der neue EBM wird wahrscheinlich sehr viel schlechter als der jetzige ausfallen!

Begründung:

-        Da die Streitigkeiten zwischen der GKV und der KBV über die Finanzentwicklung im neuen EBM nicht beigelegt werden können, soll das Ergebnis der Kostenerhebung in den Arztpraxen von 2016 abgewartet werden. Dies steht aber erst im Herbst 2017 zur Verfügung. Mein Kommentar: ob dann die verbleiben Zeit von etwa 1 Jahr ausreicht, scheint mir nach dem bisherigen Verlauf eher zweifelhaft.

-   Die GKV fordert weiterhin Einsparungen von den Ärzten, ohne bisher einen einzigen begründeten Vorschlag gemacht zu haben. Es könnten mindestens 20% eingespart werden. Konkrete Aussage der GKV: das Einkommen der Ärzte müsse auf unter 140.000.-€ heruntergefahren werden!

-   Die KBV hält dagegen: es gibt keine neuen Leistungen im EBM ohne „neues Geld“.

-   Die AG Methodik in der KBV fordert, dass die Zeitansätze der einzelnen Leistungen angepasst werden müssten.

-   Das kalkulatorische Arztgehalt bleibt weiter strittig, nachdem immerhin 4 verschiedene wissenschaftliche Gutachten zur Berechnungsmethodik erstellt wurden. Inzwischen liegt die Frage beim erweiterten Bewertungsausschuss (eBWA). Dort wird diskutiert, dass die sogenannte Produktivitätsbemessung der unterschiedlichen Arztgruppen jeweils angepasst werden müsse (ich hatte in einem früheren Newsletter dazu berichtet). Außerdem fordert die GKV im eBWA, dass die Ansetzung der Fixkosten in der Arztpraxis erniedrigt werden müssten (Kommentar: wo bleiben die steigenden Sozialkosten? Wo die erhöhten Mieten?) Wie soll den MFA’s ein gerechter Lohn gezahlt werden?

-   Schlimmer wird es noch und trifft da vor allem die operativ tätigen Kollegen: bisher extrabudgetäre Leistungen sollen auch gedeckelt werden, die OP-Zeiten müssten drastisch reduziert und kontrolliert werden. Insgesamt müsse es bei den extrabudgetären Leistungen zu drastischen Einsparungen kommen.

Dies klingt alles nicht nach besseren Zeiten für die niedergelassenen Ärzte!

 

Abschließend auch noch eine Sachstandsmitteilung zur GOÄ:

Es bleibt die gute Nachricht, dass sie ganz bestimmt nicht mehr in diesem Jahr kommt. Bei den Leistungsbewertungen der einzelnen Gebühren ist bisher kein Fortschritt erzielt und es ist bei dem aus dem EBM absehbaren Zeitprogramm auch sicher nicht mehr mit einer provisorischen Abgabe zur Positionswahrung vor den Wahlen zu rechnen, zumal natürlich die PKV mit den gleichen Forderungen kommt wie die GKV.

Lassen Sie mich sagen: momentan wissen wir wenigstens, was wir haben. Bedauerlich ist nur, dass bei der BÄK niemand auch nur im Geringsten daran denkt, statt der neuen GOÄ zumindest einmal eine Anpassung des Punkwertes zum Inflationsausgleich zu fordern.

Es tut mir sehr leid, aber alle diese Nachrichten klingen doch eher nach Fastenzeit.

 

Mit den besten Wünschen verbleibe ich

Ihr

Dr.med Horst-E. Gerlach