BVP Newsletter 06-2016

 

Eilmedlung GOÄ neu

 

Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

manchmal weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll – in diesem Fall wohl fast eher aus Freude!

Die neue GOÄ wird wohl definitiv nicht in 2016, eventuell auch in dieser Legislaturperiode nicht kommen!

Noch am Dienstag, den 15.03.2016 hatte Gesundheitsminister Gröhe anlässlich der 11. Berliner Gesprächen zum Gesundheitsrecht in Berlin vollmundig verkündet, die GOÄ neu wäre längst überfällig. Dadurch würden zum Beispiel auch die Bundesländer durch ihre Beteiligung an der Beihilfe begünstigt werden. Und er rügte die Ärzteschaft: „der innerärztliche Streit um die Novellierung der GOÄ habe die Durchschlagskraft nicht erhöht, mit der das Projekt umgesetzt werden könne.“

Am Donnerstag hatte dann die BÄK-Vorstandssitzung getagt und dabei den aktuellen Diskussionsstand zum Leistungsverzeichnis der GOÄneu eingehend erörtert. Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) sieht bei der Novelle zur Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) weiteren Diskussionsbedarf beim Leistungsverzeichnis, zu dem ja bisher offiziell nach außen keinerlei Informationen vorliegen.

Ich bin aber der Meinung, wie auch der Spitzenverband der  Fachärzte und die Freie Ärzteschaft, dass nicht nur der Leistungsteil, sondern vor allem auch der sog. Paragraphenteil unbedingt und umfassend diskutiert werden müssen. Ich hatte ja die vielfachen Einwände dazu schon im letzten Jahr mitgeteilt.

Seit rund 20 Jahren gibt es nun keine Anpassung des Punktwertes an die Inflation, solange wird uns also schon ein Inflationsausgleich verweigert. Wenn sich die Verabschiedung einer neuen GOÄ weiter hin zieht, dann müsste es doch wenigstens möglich sein, den Punktwert kurzfristig anzupassen. Aber das würde den Staat Geld kosten bei den Beihilfen und deswegen vergisst man diese Anpassung einfach. Denn es sieht nicht so aus, als wolle der Staat eine echte Erhöhung der privaten Liquidationen zulassen. Nicht offiziellen Äußerungen zufolge strebt das BGM eine Begutachtung (Simulationsrechnung) der GOÄ neu an mit dem Ziel, dass eine maximale Umsatzsteigerung durch die neue GOÄ von 5,8% sicher gestellt sein soll. Das heißt aber auch im Klartext, dass dem BGM der Leistungskatalog und die Bewertungen längst bekannt sind! Und auch von dem Vorhaben einer dreijährigen Monitoringphase mit späterer Korrektur der GOÄ bei zu hohen Ausgabensteigerungen will man nicht abweichen.

Ob es ein Ausweg ist, wenn die Freie Ärzteschaft fordert: die Bundesärztekammer solle den Ärzten jetzt Hilfestellung dabei geben, durch entsprechende Begründungen höhere Steigerungsfaktoren als den 2,3-fachen Regelsatz anzusetzen. „Es ist Aufgabe der Bundesärztekammer, jetzt im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Inflationsausgleich herzustellen“. Ich wage es zu bezweifeln

Der NAV-Virchowbund begrüßte die Entscheidung des BÄK-Vorstandes. „Diese Entscheidung ist richtig, wenn auch damit die Chancen auf eine überfällige GOÄ-Reform zunächst in Ferne gerückt sind“, sagte der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dirk Heinrich. Und ähnlich äußerte sich der der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa). „Wir sind froh, dass der Vorstand der Bundesärztekammer verstanden hat, dass der vorgelegte Entwurf den berechtigten Interessen der Ärzteschaft nicht nutzt sondern schadet“, sagte Hauptgeschäftsführer Lars Lindemann. Der SpiFa stände nach wie vor zur notwendigen Anpassung der alten GOÄ. Für diese Anpassungen bieten wir die Expertise und den Sachverstand der Verbände an, so Lindemann.

Aber auch diese Meldungen vom Freitag rücken in weitere Ferne bezüglich einer Verwirklichung einer neuen GOÄ, denn der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Dr. Windhorst trat am Samstag von seinen Funktionen als Vorsitzender des Ausschusses Gebührenordnung der Bundesärztekammer (BÄK) und als Verhandlungsführer zur GOÄneu zurück. Er sehe keine Chancen für sinnvolle Verhandlungen, weil die außerärztlichen Einflussnahmen viel zu groß seien und die Verhandlungspartner viel zu diskrepant in ihren Meinungen. Zudem hält Windhorst eine Umsetzung der GOÄneu in dieser Legislaturperiode durch die Blockade der SPD für unwahrscheinlich. Jetzt sei es angebracht, die Verhandlungen ohne Zeitdruck unter Beteiligung der Fachverbände fortzuführen.

Ich hoffe und glaube nicht, dass ich Ihnen mit dieser Meldung die Osterfeiertage verderbe und verbleibe mit den besten Wünschen für erholsame Festtage

Ihr
Dr.med Horst-E. Gerlach